Bild einer Vorsorgevollmacht
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Vorsorgevollmacht: Festlegen, wer die eigenen Interessen vertritt

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person, die in ihrem Namen handeln darf
  • Wählen Sie eine Person aus, der Sie absolut vertrauen
  • Die Vorsorgevollmacht regelt wichtige Bereiche wie die Finanzen, Gesundheitsvorsorge und eine rechtliche Vertretung

Warum sind Vollmachten so wichtig?

Viele Menschen glauben, dass automatisch ihre Ehepartner oder Kinder Entscheidungen für sie treffen dürfen, wenn sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Das ist falsch. Um im Namen eines anderen rechtlich handeln zu dürfen, ist eine Vollmacht erforderlich. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Sie in allen wichtigen Angelegenheiten und Lebensbereichen vertreten darf.

!Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht ist für jeden Menschen wichtig, unabhängig vom Alter. Eine Krankheit oder ein Unfall können ganz plötzlich eintreten. Dann müssen viele Dinge geregelt werden.

 

Wen kann ich bevollmächtigen?

Die bevollmächtigte Person muss volljährig und geschäftsfähig sein. Sie sollte darüber hinaus in der Lage sein, die oft anspruchsvolle Aufgabe zu übernehmen. Wählen Sie nur eine Person aus, der sie absolut vertrauen. Anders als bei der gesetzlichen Betreuung kontrolliert niemand, ob der Bevollmächtigte tatsächlich in Ihrem Sinne handelt.
Sie können eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen und abändern. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn Sie sich mit der bevollmächtigten Person nicht mehr gut verstehen oder der Bevollmächtigte selbst gesundheitliche Einschränkungen hat.

 

Was regelt die Vorsorgevollmacht?

In einer Vorsorgevollmacht treffen Sie Regelungen zu ihren persönlichen, rechtlichen, finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten. Zum Beispiel

  • zu Ihrem Vermögen: Die bevollmächtigte Person darf Ihre Bankgeschäfte führen, sich um Ihr Eigentum kümmern oder es verkaufen.

+Tipp: Viele Banken verlangen zusätzlich spezielle Bankenvollmachten. Fragen Sie nach.

 

  • zu Gesundheitsfragen: Die bevollmächtigte Person darf zum Beispiel Einsicht in alle Krankenunterlagen nehmen, mit Ärzt:innen reden und, falls vorhanden, die Wünsche aus der Patientenverfügung umsetzen.

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie im Falle einer schweren Krankheit behandelt werden möchten und auf welche Therapien verzichtet werden soll. Hilfreiche Informationen zur Patientenverfügung stehen auf folgenden Seiten:

 

  • zu Behördenangelegenheiten: Die bevollmächtigte Person darf Sie bei allen Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern und vor Gericht vertreten.
  • zu Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten: die bevollmächtigte Person kann Mietverträge schließen und kündigen, einen Heimvertrag abschließen oder den Umzug in ein Pflegeheim veranlassen.
  • zu Post- und Telefonangelegenheiten: Die bevollmächtigte Person darf Ihre Post öffnen, Telefonate annehmen, Verträge abschließen und kündigen.

 

!Wichtig: Soll die bevollmächtigte Person auch nach dem Tod des Vollmachtgebers handeln dürfen und zum Beispiel Rechnungen begleichen, muss in der Vorsorgevollmacht festlegt werden, dass sie über den Tod hinaus gilt. Andernfalls endet die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers.

 

Worauf muss ich achten, wenn ich eine Vorsorgevollmacht erstelle?

Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein, also in der Lage zu verstehen, worum es in der Vollmacht geht. Wer nicht mehr geschäftsfähig ist, zum Beispiel im Fall einer fortgeschrittenen Demenz, kann keine wirksame Vorsorgevollmacht erstellen.

  • Die Vollmacht muss schriftlich vorliegen.
  • In der Vollmacht müssen Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten stehen.
  • Die Vorsorgevollmacht muss unterschrieben und mit dem aktuellen Datum versehen werden.

 

!Wichtig: Eine normale Vorsorgevollmacht muss nicht von einem Notar erstellt werden, damit sie gültig ist. Es gibt aber Ausnahmen. Soll die bevollmächtigte Person zum Beispiel auch das eigene Haus oder eine Wohnung verkaufen dürfen, muss die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden.

 

Im Internet werden zahlreiche Vordrucke für Vorsorgevollmachten angeboten. Solche Mustertexte können eine große Hilfe sein. Prüfen Sie aber immer, ob die dort getroffenen Regelungen zu ihrer persönliche Lebenssituation passen.

!Wichtig: Sie können die Vollmacht im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer [externer Link]  registrieren lassen. Eine Registrierung ist aber nicht vorgeschrieben.

 

 

Ab wann gilt die Vorsorgevollmacht?

Sobald die bevollmächtigte Person das Original der Vorsorgevollmacht in den Händen hält, kann sie diese nutzen. Sie können aber in einem extra Dokument festlegen, unter welchen Bedingungen die Vorsorgevollmacht eingesetzt werden darf.

 

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Das Bundesjustizministerium [externer Link] stellt ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht bereit. Der Ratgeber „Das Vorsorge-Handbuch“ [externer Link] der Verbraucherzentrale erklärt, wie Sie Schritt für Schritt eine Vollmacht aufsetzen können.

Betreuungsvereine und die örtlichen Betreuungsstellen beraten zu Vorsorgevollmachten. Über unsere Datenbank können Sie nach Beratungsstellen zur rechtlichen Betreuung in der Nähe suchen.

!Wichtig: Haben Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt, muss das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuungsperson bestimmen. Informationen zur gesetzlichen Betreuung stehen hier.

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