Wann wird eine rechtliche Betreuung notwendig?
Wenn Menschen nicht mehr selbstständig entscheiden können, sei es aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls, einer Behinderung oder nachlassender geistiger Kräfte, wird eine rechtliche Betreuung eingesetzt. Der Betreuer entscheidet dann im Namen der betreuten Person.
+Tipp: Eine rechtliche Betreuung lässt sich durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung verhindern. Mit diesen Dokumenten können Sie selbst festlegen, wer in Ihrem Namen Entscheidungen treffen soll, wenn Sie das selbst nicht können.
Wer veranlasst eine rechtliche Betreuung?
Die betroffene Person selbst oder ihre Angehörigen. Aber auch Dritte wie Ärzt:innen oder Freund:innen können sich an die Betreuungsbehörde oder das Betreuungsgericht wenden und eine rechtliche Betreuung veranlassen.
Das Betreuungsgericht befragt die betroffene Person und holt ein medizinisches Gutachten ein, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist.
Für welche Lebensbereiche gilt die Betreuung?
Sieht das Gericht einen Betreuungsbedarf, legt es fest, für welche Lebensbereiche die Betreuung gilt. Eine Betreuung erstreckt sich grundsätzlich nur auf Bereiche, in denen die betreute Person nicht mehr selbst entscheiden kann. Zum Beispiel
- die Vermögenssorge
- das Aufenthaltsbestimmungsrecht
- die Regelung von Wohnungsangelegenheiten
- die Gesundheitsfürsorge
- Rechtsangelegenheiten
- Postangelegenheiten
Der Umfang der Betreuung wird in einer Betreuungsurkunde festgehalten, die der Betreuer ausgehändigt bekommt. Ist keine rechtliche Betreuung mehr erforderlich, zum Beispiel, weil sich der Gesundheitszustand deutlich verbessert hat, hebt das Gericht sie wieder auf.
Wer übernimmt die rechtliche Betreuung?
Das Betreuungsgericht bestimmt einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin. Das können Angehörige oder andere nahestehende Menschen sein. Kommen sie nicht in Frage, kann das Gericht eine professionelle rechtliche Betreuung anordnen. In diesem Fall übernehmen selbstständige Berufsbetreuer:innen, Anwält:innen oder die Mitarbeitenden eines Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde diese Aufgabe.
!Wichtig: Der rechtliche Betreuer muss dem Gericht einmal im Jahr Bericht erstatten und alle Ausgaben belegen. Die Richter prüfen dann, ob der Betreuer im Sinne der betreuten Person gehandelt hat.
Fühlt sich die betroffene Person nicht gut betreut oder haben ihre Angehörigen oder Ärzt:innen Kritik, können sie beim Betreuungsgericht eine Beschwerde einreichen. Das Gericht muss die Hinweise prüfen und eventuell eine andere Person für die Betreuung bestimmen.
+Tipp: Das Bundesjustizministerium hat ausführliche Informationen zur rechtlichen Betreuung zusammengestellt. Sie können die Broschüren hier herunterladen [externer Link].