Was versteht man unter einer Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege gehört zur häuslichen Krankenpflege. Darunter fallen alle pflegerischen Tätigkeiten, die medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Eine Behandlungspflege kann bei akuten Erkrankungen wie einem Knochenbruch, chronischen Krankheiten wie Rheuma und psychiatrischen Erkrankungen wie einer Demenz verschrieben werden. Bei Menschen, die todkrank sind, kann eine Behandlungspflege helfen, die Symptome zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern.
Zu den typischen Tätigkeiten gehören:
- Blutzuckermessungen und das Verabreichen von Insulin
- Wundversorgung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Blutdruck- und Pulsmessung
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
- Versorgung verschiedener Drainagen/ Sonden/ Katheter
- Anleitung, zum Beispiel zur Blutzuckermessung
Für eine Behandlungspflege sind examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen zuständig.
!Wichtig: Seit 2020 gibt es eine allgemeine Pflegeausbildung. Dadurch ändert sich die Berufsbezeichnung: die Absolvent:innen werden künftig als Pflegefachfrau/-mann, oder allgemein als Pflegefachkraft bezeichnet.
Wann wird eine Behandlungspflege bezahlt?
Anspruch auf häusliche Krankenpflege haben Menschen,
- wenn ein Aufenthalt im Krankenhaus nicht möglich ist
- nach einem Krankenhausaufenthalt
- nach ambulanten Operationen
- bei schweren Erkrankungen
- wenn sich bestehende Erkrankungen verschlimmern
Zur häuslichen Krankenpflege gehören neben der Behandlungspflege auch die Grundpflege (zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege) und die hauswirtschaftliche Versorgung (zum Beispiel Hilfe beim Kochen und Einkaufen). Die Kosten trägt die Krankenkasse.
+Wichtig: Die häusliche Krankenpflege darf nicht mit einer häuslichen Pflege verwechselt werden. Für die häusliche Krankenpflege und die medizinische Behandlungspflege zahlen die Krankenkassen, für eine häusliche Pflege die Pflegekassen.
Was muss ich tun, um eine Behandlungspflege zu bekommen?
Die Behandlungspflege muss immer von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet werden. Das Rezept ist in aller Regel zeitlich befristet. Bei Bedarf kann die Behandlungspflege aber zeitlich verlängert werden. Wie oft und in welchem Umfang das möglich ist, hängt unter anderem davon ab, wie die Krankheit verläuft.
+Tipp: Sprechen Sie mit dem behandelnden Arzt, welche medizinischen Behandlungen notwendig sind, und fragen Sie nach, ob er eine Behandlungspflege verordnen kann.
Beispiel: Frau Jakob lebt alleine. Vor Kurzem bekam sie die Diagnose Diabetes mellitus Typ zwei. Sie muss regelmäßig ihren Blutzucker messen und Insulin spritzen. Mit beidem ist sie noch überfordert. In Ihrem Bekanntenkreis gibt es niemanden, der ihr helfen könnte. Der behandelnde Arzt verschreibt deshalb eine Behandlungspflege. Nun kommt regelmäßig ein Pflegedienst vorbei, der mit Frau Jakob den Blutzucker kontrolliert und sie dabei anleitet, das Insulin zu verabreichen. Frau Jakob fühlt sich dadurch sicherer und ist zuversichtlich, dass sie diese Aufgaben bald selbst übernehmen kann.
Beispiel: Herr Meyer ist alleinstehend. Er leidet schon lange an Arthrose in den Händen. Bisher konnte er seine Kompressionsstrümpfe selbstständig an- und ausziehen. Weil die Arthrose aber deutlich schlimmer geworden ist, schafft er das neuerdings nicht mehr alleine. Seine Ärztin verschreibt eine Behandlungspflege. Morgens und abends kommt jetzt ein Pflegedienst, der ihm hilft die Kompressionsstrümpfe an- und auszuziehen.
Muss ich für eine Behandlungspflege einen Pflegegrad nachweisen?
Nein, die Behandlungspflege wird von der Krankenkasse bezahlt. Sie hat nichts mit der Pflegeversicherung zu tun, entsprechend ist sie auch nicht an einen Pflegegrad gebunden. Sie können gleichzeitig die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung und eine Behandlungspflege der Krankenkasse in Anspruch nehmen.