Was macht ein ambulanter Pflegedienst?
Ambulante Pflegedienste bieten eine professionelle Versorgung in den eigenen vier Wänden. Sie können folgende Aufgaben übernehmen:
- Medizinische Behandlungspflege, zum Beispiel Wunden versorgen, Blutzucker messen, Medikamente geben.
- Grundpflege, dazu gehören etwa die Körperpflege und Hilfe beim Essen
- Hauswirtschaftliche Versorgung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung
- Betreuung, zum Beispiel Begleitung bei Spaziergängen, Hilfe bei der Strukturierung des Alltags
- Beratung zu allen pflegerischen Fragen
Wie finde ich einen Pflegedienst?
Die Pflegekasse ist verpflichtet, Ihnen eine Übersicht ambulanter Pflegedienste in der Region zur Verfügung zu stellen. Allerdings sind viele Pflegedienste gut ausgelastet. Die Nachfrage ist groß und es herrscht ein Mangel an Pflegekräften. Es kann schwierig sein, einen Anbieter zu finden. Wenden Sie sich an einen Pflegestützpunkt oder eine Pflegeberatungsstelle in der Nähe. Die Mitarbeiter:innen können Ihnen bei der Suche helfen.
Worauf sollte ich bei der Auswahl achten?
Das hängt davon ab, in welchen Bereichen Sie Unterstützung brauchen. Nicht jeder Pflegedienst bietet eine Behandlungspflege, eine Betreuung oder Hilfen im Haushalt an. Außerdem sind folgende Punkte wichtig:
- Qualifiziertes Personal: Achten Sie darauf, dass ausreichend Pflegefachkräfte und nicht nur Pflegehelfer bei dem Pflegedienst tätig sind.
- Gute Beratung: Der Pflegedienst sollte Ihnen ein Beratungsgespräch zu Hause anbieten, bei dem Ihr Bedarf ermittelt und Fragen geklärt werden können.
- Transparente Verträge: Lassen Sie sich einen Vertragsentwurf aushändigen, den Sie in Ruhe zu Hause prüfen können. Achten Sie zum Beispiel auf die Kündigungsfristen: Für den Pflegedienst sollte eine möglichst lange Kündigungsfrist gelten, damit Sie die Möglichkeit haben, Ersatz zu finden.
- Die Kosten: Der Pflegedienst sollte Ihnen einen Kostenvoranschlag über die vereinbarten Leistungen aushändigen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Jeder ambulante Pflegedienst kann für seine Leistungen die Preise selbst festlegen. Die Pflegeversicherung beteiligt sich über die Pflegesachleistungen an den Kosten. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Wie viel Geld die Pflegeversicherung zahlt, hängt vom Pflegegrad ab.
- Pflegegrad 2: 724 Euro
- Pflegegrad 3: 1.363 Euro
- Pflegegrad 4: 1.693 Euro
- Pflegegrad 5: 2.095 Euro
Über die Pflegesachleistungen können Sie nicht nur die Pflege, sondern auch Hilfen im Haushalt und eine Betreuung bezahlen. Die Pflegedienste rechnen ihre Einsätze direkt mit der Pflegeversicherung ab.
+Tipp: Falls Sie die Pflegesachleistungen nicht komplett ausnutzen, können Sie sich den Rest anteilig als Pflegegeld auszahlen lassen. Dafür müssen Sie bei der Pflegekasse die Kombinationsleistung beantragen.
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat darf ebenfalls dafür genutzt werden, bestimmte Leistungen von Pflegediensten zu bezahlen. Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben auch Menschen mit Pflegegrad 1.
Ob das Geld der Pflegeversicherung reicht, hängt vom eigenen Bedarf ab. Benötigen Sie viel Unterstützung, müssen Sie damit rechnen, einen Teil der Pflegekosten selbst zu tragen.