Bild eines Vertrages mit Stift
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Der Pflegevertrag

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Vertrag sollte genau aufgeführt sein, welche Leistungen wann, wie oft und zu welchem Preis erbracht werden
  • Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag aushändigen
  • Für den Pflegedienst sollten lange Kündigungsfristen gelten. Kund:innen können jederzeit kündigen

Der Pflegevertrag ist die Grundlage für die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst. In der Regel erhalten Sie ein vorgefertigtes Exemplar. Bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, sollten Sie die Bedingungen in Ruhe prüfen. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich an eine Pflegeberatungsstelle wenden und mit den Mitarbeiter:innen über die Regelungen sprechen.

 

Worauf sollte ich vor dem Vertragsabschluss achten?

Wichtig ist vor allem, dass Sie mit dem Pflegedienst über den konkreten Unterstützungs- und Pflegebedarf sprechen. Was kann Ihr Angehöriger noch alleine, wobei benötigt er Hilfe? Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag aushändigen. Darin sollten alle Leistungen und die damit verbundenen Kosten transparent aufgelistet sein. Sie müssen erkennen können, welche Leistungen die Pflegeversicherung bezahlt und wie hoch die Eigenanteile sind. Bitten Sie den Pflegedienst, eine Beispielrechnung zu erstellen.

Ist der Pflegebedarf noch nicht genau absehbar, kann ein vorläufiger Pflegeplan erstellt werden. Der Pflegedienst passt diesen Plan dann an den konkreten Bedarf an.

 

Was ist beim Abschluss des Pflegevertrages wichtig?

Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Lassen Sie sich eine Ausfertigung geben. Vertragspartner:innen sind normalerweise die pflegebedürftige Person selbst und der Pflegedienst. Wenn Sie als bevollmächtigter Angehöriger unterschreiben, sollten Sie den Zusatz "in Vertretung" ergänzen. Sonst werden Sie selbst Vertragspartner und tragen die Kosten.

Leistungen und Kosten:
Vereinbaren Sie im Vertrag, welche Leistungen der Pflegedienst wann, wie oft und zu welchem Preis erbringt. Die einzelnen Leistungen sollten ausführlich und verständlich beschrieben und mit einem konkreten Preis versehen sein. In der Regel sind die Leistungen in Komplexen oder Modulen zusammengefasst. Die Ganzwaschung beispielsweise umfasst verschiedene Tätigkeiten wie Waschen, Duschen, Mund-, Zahn- und Lippenpflege und Rasieren.

Aus dem Pflegevertrag sollte deutlich hervorgehen, welche Kosten die Pflegeversicherung trägt und wie hoch die Eigenanteile sind.

Nachweise über die Leistungen:
Halten Sie im Pflegevertrag fest, dass Sie Leistungsnachweise in Kopie erhalten. Über diese Nachweise rechnet der Pflegedienst später mit den Kassen ab. Pflegebedürftige müssen die Leistungsnachweise am Monatsende abzeichnen. Unterschreiben Sie nicht blind, sondern gleichen Sie die Nachweise mit der Pflegedokumentation ab.

Kündigung des Vertrages:
Achten Sie auf eine möglichst lange Kündigungsfrist für den ambulanten Pflegedienst, damit Sie Zeit haben, Ersatz zu finden. Noch besser sind Regelungen, nach denen der Vertrag erst endet, wenn ein neuer Pflegedienst die Arbeit übernimmt.

!Wichtig: Kund:innen können den Vertrag mit dem Pflegedienst jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Sie müssen dafür keine Gründe nennen. Abweichende Regelungen im Vertrag sind unwirksam. Der Pflegedienst kann sich nicht darauf berufen.

 

Haftung für Schäden:
Die Mitarbeiter:innen des Pflegedienstes bekommen häufig einen Haustürschlüssel für die Wohnung der pflegebedürftigen Person. Es ist wichtig, die Haftung zu regeln. Der Pflegedienst darf die Haftung für den Verlust des Wohnungsschlüssels oder für Personenschäden nicht auf Fälle begrenzen, die durch „Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit" verursacht wurden. Er haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit. Bei Sachschäden kann der Pflegedienst die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausschließen.

Ruhen des Vertrages:
Vereinbaren Sie im Pflegevertrag, bis zu welchem Zeitpunkt Sie den Einsatz des Pflegedienstes kostenfrei absagen können. Außerdem sollten Sie festlegen, dass der Vertrag ruht, wenn sich Ihr Angehöriger im Krankenhaus, in einer Reha-Einrichtung oder einer Kurzzeitpflege aufhält.

Abschlagszahlungen:
Vermeiden Sie Regelungen zu Voraus- oder Abschlagszahlungen. Auch eine Einzugsermächtigung ist nicht ratsam.

 

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