Was ist eine Behinderung?
Von einer Behinderung wird gesprochen, wenn der Körper- und Gesundheitszustand eines Menschen von dem für das Lebensalter typischem abweicht. Es muss sich um eine dauerhafte körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung handeln, die die Betroffenen an der gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft hindern. Dauerhaft heißt, dass die Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate bestehen wird. Behinderungen können vielfältige Ursachen haben. Häufig sind sie Folge einer Erkrankung.
Wer stellt die Behinderung fest?
Zuständig sind die Versorgungsämter der Kommunen. Betroffene müssen dort einen schriftlichen Antrag stellen. Das Versorgungsamt entscheidet dann auf Basis eines Gutachtens, ob eine Behinderung vorliegt. Es bestimmt den Grad der Behinderung (GdB) und die Merkzeichen – etwa BI für blind – und stellt einen Schwerbehindertenausweis aus.
Der Grad der Behinderung reicht von 0 bis 100. Als behindert gelten Menschen mit einem GdB von 20 und mehr. Bei einem GdB von mindestens 50 wird von einer Schwerbehinderung gesprochen.
Wer berät mich bei Fragen zu einer Behinderung?
Das hängt davon ab, worum es genau geht. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB, richtet sich an Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind oder bereits mit einer Behinderung leben. Die Beratung umfasst alle Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Die Mitarbeitenden helfen dabei, den Antrag auf Feststellung einer Behinderung auszufüllen, sie erklären die verschiedenen Leistungsansprüche und können Fragen zur Teilhabe, zu einer Assistenz oder zu Hilfsmitteln beantworten.
Haben Sie keine Scheu, sich mit Ihrem Anliegen an eine EUTB-Beratungsstelle zu wenden. Viele Berater:innen leben selbst mit einer Behinderung und verfügen über gleiche oder ähnliche Erfahrungen wie Sie.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und Angeboten der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung stehen auf den Internetseiten der EUTB [externer Link].
Die Pflegeberatungsstellen helfen bei allen Fragen rund um eine Pflege weiter. Sie informieren über die Leistungen der Pflegeversicherung, beraten zu Unterstützungsangeboten am Ort und können Fragen zur Organisation der Pflege beantworten.
Über unsere Online-Suche finden Sie passende Beratungsstellen. Unser kostenloses Beratungstelefon mit der Rufnummer 0800 40 40 044 ist montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr besetzt. Sie können Ihre Fragen auch schriftlich stellen. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular.
+Tipp: Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) informieren im Internet zur Schutzimpfung gegen COVID-19 für Menschen mit Behinderung. Informationen hier [externer Link]
Welche Leistungen stehen Behinderten zu?
Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung haben ein Recht darauf, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Ihnen stehen verschiedene Leistungen und Hilfen zu, die darauf abzielen,
- die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern.
- zu verhüten, dass sich die Behinderung verschlimmert.
- die Folgen zu mildern, unabhängig davon, welche Ursache die Behinderung hat.
Die sogenannten Eingliederungshilfen beinhalten:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Daneben gibt es eine Vielzahl an Rechtsansprüchen, etwa das Recht auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz, auf Arbeitsassistenz oder Teilzeitarbeit.
Wichtig: Sie müssen keinen bestimmten Grad der Behinderung nachweisen, um die Ihnen zustehende Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen zu können.
Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, zahlt die Pflegeversicherung für weitere Leistungen. Der Anspruch besteht zusätzlich zu den Eingliederungshilfen.
Wer trägt die Kosten?
Für die Kosten kommen die verschiedenen Rehabilitationsträger auf. Das sind beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung oder das Sozialamt. Jeder Rehabilitationsträger deckt spezifische Bereiche der Rehabilitation und Teilhabe ab. Welcher Träger für Sie zuständig ist, richtet sich danach, wann und wie die Behinderung entstanden ist.
Wo stelle ich einen Antrag?
Leistungen zur Teilhabe müssen beantragt werden. Dabei spielt es keine Rolle, bei welchem Rehabilitationsträger Sie einen Antrag auf Rehabilitation stellen. Er ist ab diesem Zeitpunkt Ihr Ansprechpartner. Er muss das Teilhabeverfahren einleiten und alle Leistungen in einem Teilhabeplan dokumentieren. So soll sichergestellt werden, dass Ihr Antrag auf Teilhabeleistungen schnellstmöglich bearbeitet wird.