Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?
Die Angebote zur Unterstützung im Alltag haben unterschiedliche Ausrichtungen, die sowohl im Bereich der Betreuung, als auch der Entlastung liegen können. Sie lassen sich in folgende Bereiche unterteilen:
Betreuungsangebote können z.B. Gruppen- oder Einzelbetreuungen sein. Es gibt beispielsweise Betreuungsgruppen, insbesondere für demenziell erkrankte Menschen, die Tagesbetreuungen oder die stundenweise Betreuung zu Hause.
Angebote zur Entlastung im Alltag beinhalten zum Beispiel Unterstützung im Haushalt (Wäsche, Kochen oder Wohnungsreinigung) und beim Einkaufen. Auch die Hilfe zur Tagesstrukturierung oder Freizeitgestaltung fällt darunter. Behördengänge, Hilfen bei Antragstellung oder Begleitung bei Arzt- und Friseurbesuchen gehören ebenfalls zu den Angeboten. Auch die Förderung sozialer Kontakte oder die Teilnahme an Aktivitäten sind alltagsunterstützend, darunter fallen z.B. Besuche von Veranstaltungen oder begleitete Spaziergänge.
Angebote zur Entlastung von Pflegenden richten sich gezielt an die Pflegepersonen, damit diese den Pflegealltag besser bewältigen können. Diese können beispielsweise eine Pflegebegleitung in Anspruch nehmen.
Pflegebegleiter helfen bei der Organisation der Pflege, pflegen aber selbst nicht. Auch können sie beratende und emotionale Unterstützung rund um den Pflegealltag bieten. Pflegebegleiter können Ihnen also den Beistand leisten, den Sie benötigen, um sich der schwierigen Aufgabe der Pflege zu stellen und diese positiv zu gestalten.
Auf der Seite "Netzwerk pflegeBegleitung" haben Sie die Möglichkeit Unterstützungsangebote in Ihrer Nähe zu suchen.
Wie können Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziert werden?
Für die Unterstützung im Alltag können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro einsetzen. Ab Pflegegrad 2 kann ergänzend zum Entlastungsbetrag der ambulante Pflegesachleistungsanspruch mit bis zu 40 Prozent durch eine Umwidmung des Betrages für die Unterstützung im Alltag in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Pflegekasse. Hier können Sie mehr über den Entlastungsbetrag lesen.
!Wichtig: Möchten Sie den Entlastungsbetrag zur Unterstützung im Alltag verwenden, müssen Sie ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot nutzen. Welche Angebote es in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie über den Angebotsfinder des Landes NRW [externer Link], den Pflegelotsen des vdek [externer Link] und den Pflegenavigator der AOK [externer Link].
Wer bietet Leistungen zur Unterstützung im Alltag an?
- Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen (etwa Alzheimergruppen)
- Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger
- Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung
- familienentlastende Dienste
- Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Alltagsbegleitung
- Pflegebegleitung
- anerkannte Nachbarschaftshelfer
- Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowohl für Pflegebedürftige als auch für Pflegepersonen
!Wichtig: Auch ambulante Pflegedienste bieten die oben genannten Leistungen an. Da dann allerdings Pflegefachkräfte die Betreuung übernehmen, liegen die Kosten in der Regel deutlich höher.
Anerkannte Anbieter finden Sie über den Angebotsfinder des Landes NRW [externer Link], den Pflegelotsen des vdek [externer Link] und den Pflegenavigator der AOK [externer Link].
Sparen bei der Einkommensteuer
Wer professionelle Dienstleistungen in Haus und Garten nutzt, kann bei der Einkommenssteuer sparen. Denn Steuerpflichtige dürfen Kosten, die Ihnen durch haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerker entstehen, in der Einkommensteuererklärung absetzen:
- Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses – zum Beispiel auf Minijob-Basis [externer Link] – sind mit 20 % der Gesamtsumme absetzbar, maximal 510 Euro jährlich.
- 20 % der Kosten für Handwerkerleistungen können Sie ebenfalls absetzen, maximal 1.200 Euro jährlich.
- Für haushaltsnahe Dienstleistungen ohne ein Beschäftigungsverhältnis – zum Beispiel für Gartenarbeiten auf Rechnung – erstattet Ihnen das Finanzamt ebenfalls 20 %. Die maximale Summe beträgt jährlich 4.000 Euro.
!Wichtig:
- Die Kosten müssen Sie dem Finanzamt gegenüber belegen. Sie benötigen Rechnungen des Dienstleisters sowie Überweisungsbelege oder Kontoauszüge. Eine Barzahlung wird nicht anerkannt.
- Materialkosten sind nicht absetzbar. Beachten Sie daher, dass die Rechnungspositionen nach Arbeitskosten und Materialkosten unterteilt sind.
- Zudem dürfen Sie nur die Leistungen angeben, die bei Ihnen zu Hause erbracht wurden.
- Kosten für reine Begleit- oder Lieferdienste können nicht abgesetzt werden.
Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz
Angebote zur Unterstützung im Alltag können von zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Anbietern, die nach landesrechtlichen Vorschriften anerkannt sind, angeboten werden. Anbieter, bei denen die leistungserbringende Person keine Fachkraft ist, müssen für die fachliche Begleitung mit einer Fachkraft oder einem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz eine Kooperationsvereinbarung abschließen.
Die Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Personen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbracht werden, können ebenso wie entgeltliche Leistungen von Einzelpersonen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis über den Entlastungsbetrag erstattungsfähig sein. Hierfür müssen aber bestimmte Voraussetzungen nach landesrechtlicher Vorschrift erfüllt sein. Insbesondere darf die Person nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Auch müssen sie eine Qualifizierung nachweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie in den Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz [externer Link]