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Geld für eine Vertretung: Die Verhinderungspflege

Das Wichtigste zuerst

  • Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle Menschen ab Pflegegrad 2
  • Sie müssen aber bereits sechs Monate zuhause gepflegt worden sein.
  • Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 1.612 Euro pro Jahr
  • Die Verhinderungspflege kann tageweise oder stundenweise genutzt werden

Was ist die Verhinderungspflege?

Pflegende Angehörige brauchen Zeit für sich. Sie haben Arzttermine, wollen zum Sport, Freunde treffen oder in Urlaub fahren. Die sogenannte Verhinderungspflege hilft, die Betreuung sicherzustellen. Mit dieser Leistung können Sie eine Ersatzpflegeperson bezahlen, die nach Hause kommt und Ihren Angehörigen dort versorgt. Alternativ kann die pflegebedürftige Person in einer Einrichtung betreut werden. Die Verhinderungspflege kann tage- und wochenweise in Anspruch genommen werden, aber auch für einzelne Stunden. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 1.612 Euro pro Jahr. 

!Wichtig: Es kommt nicht darauf an, warum Sie verhindert sind. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht bei Krankheit genauso wie bei einem Urlaub.

 

Wer bekommt eine Verhinderungspflege bezahlt?

Die Verhinderungspflege ist an einige Voraussetzungen geknüpft:

  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein.
  • Die Pflegeperson muss verhindert sein. Angehörige gelten auch dann als Pflegeperson, wenn sie die Pflege gemeinsam mit anderen oder einem Pflegedienst ausüben.
  • Vor der ersten Inanspruchnahme muss die pflegebedürfte Person mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt worden sein. Dabei zählen alle Pflegezeiten, auch die, in denen noch kein Pflegegrad vorlag. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, können Sie stattdessen die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung nutzen.

+Tipp: Falls Ihr Angehöriger bisher keinen Pflegegrad hatten, kann der Hausarzt oder die Hausärztin die Pflegebedürftigkeit bescheinigen. Einige Pflegekasse fordern einen Nachweis.

 

Verhinderungspflege steht auch Pflegebedürftigen zu, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, solange es eine weitere Pflegeperson (Ehepartner, Kinder, Freunde, Nachbarn) gibt. Nur wer ausschließlich von einem Pflegedienst versorgt wird, hat keinen Anspruch auf Verhinderungspflege, da es in diesem Fall keine verhinderte Person gibt.

 

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?

Dafür ist keine spezielle Qualifikation erforderlich. Verwandte, Freunde, Nachbarn, Bekannte oder andere ehrenamtliche Helfer können eine Ersatzpflege übernehmen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, für die Zeit der Verhinderung einen ambulanten Pflegedienst oder einen Betreuungsdienst zu beauftragen.

 

Wie lange kann ich eine Verhinderungspflege nutzen?

Der Anspruch besteht für bis zu sechs Wochen (42 Tage) im Kalenderjahr. Sie können die Verhinderungspflege tage- und wochenweise nutzen oder nur für einzelne Stunden. Wenn Sie stundenweise Ersatz brauchen, sollten Sie darauf achten, dass die Ersatzpflegeperson weniger als acht Stunden am Stück und nicht an aufeinander folgenden Tagen kommt. In diesem Fall rechnet die Pflegekasse die verbrauchten Stunden nicht auf die Sechs-Wochen-Grenze an, und Sie können häufiger Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Der Höchstbetrag von 1.612 Euro gilt aber weiterhin.

+Tipp: Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege wird das normale Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt.

 

Was zahlt die Pflegekasse für Verhinderungspflege?

Wenn Sie einen professionellen Pflege- oder Betreuungsdienst oder Nachbarn, Freunde und weiter entfernte Verwandte mit der Ersatzpflege beauftragen, übernimmt die Pflegekasse pro Jahr bis zu 1.612 Euro für die Verhinderungspflege.

Helfen Verwandte zweiten Grades (das sind zum Beispiel Kinder, Ehegatten und Enkel) oder verschwägerte Familienangehörige (beispielsweise Schwiegerkinder) oder Menschen, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person leben, können nur Kosten bis zur Höhe des 1,5-fachen Pflegegeldes erstattet werden:

  • Pflegegrad 2 bis zu 474,00 Euro,
  • Pflegegrad 3 bis zu 817,50 Euro,
  • Pflegegrad 4 bis zu 1.092,00 Euro,
  • Pflegegrad 5 bis zu 1.351,50 Euro

Die Pflegeversicherung übernimmt auch anfallende Kosten, etwa für Fahrten oder durch einen Verdienstausfall bis zum Höchstsatz von 1.612 Euro pro Jahr.

+Tipp: Sie können 806 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen. So stehen Ihnen 2.418 Euro pro Jahr zur Verfügung: 1.612 Euro für die Verhinderungspflege plus 806 Euro aus den Mitteln der Kurzzeitpflege.

 

 

Wie wirkt sich die Verhinderungspflege auf andere Leistungen aus?

Bei einer tageweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld halbiert. Nur am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse den vollen Satz. Wenn Sie die Verhinderungspflege nur stundenweise nutzen, bekommt Ihr Angehöriger das Pflegegeld in voller Höhe überwiesen. Kommt zusätzlich zur Ersatzpflegeperson ein Pflegedienst, erstattet die Pflegekasse die Kosten der professionellen Pflege über die Pflegesachleistungen.

 

Muss die Verhinderungspflege beantragt werden?

Grundsätzlich ja. Aber manchmal braucht man kurzfristig Ersatz. Sie müssen die Verhinderungspflege daher nicht zwingend vor der Inanspruchnahme bei der Pflegekasse beantragen und genehmigen lassen. Eine Antragstellung ist auch rückwirkend möglich. Die Pflegekassen schicken den Antrag zu oder bieten die Möglichkeit, ihn online herunterzuladen.

 

Was ist bei der Abrechnung zu beachten?

Sie müssen der Pflegekasse alle entstandenen Kosten nachweisen. Sammeln Sie die Belege und Nachweise, die mit der Verhinderungspflege zusammenhängen und reichen Sie diese bei der Pflegekasse zur Abrechnung ein. Das ist bis zu vier Jahre lang rückwirkend möglich. Manche Pflegekassen stellen Musterrechnungen zur Verfügung, die Sie verwenden können. Die Pflegekasse prüft die Belege und erstattet die Beträge bis zur Höchstgrenze.

+Tipp: Nutzen Sie das Budget für die Verhinderungspflege. Wenn Sie es nicht oder nicht vollständig verbrauchen, verfällt der Anspruch am 31. Dezember.

 

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