Was genau sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Die Pflegekasse zahlt eine Pauschale für Pflegehilfsmittel. Damit können Materialien gekauft werden, die eine Pflege erleichtern. Viele Pflegehilfsmittel sind „zum Verbrauch bestimmt“, das heißt, dass sie einmal verwendet und danach weggeworfen werden. Solche Produkte sind zum Beispiel:
- Bettschutzeinlagen, die vor Nässe schützen
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz/Einweg-Gesichtsmasken
- Einwegschürzen
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Desinfektionsmittel für Oberflächen
- Einmal-Lätzchen
Die Materialien sind für die private Pflege bestimmt. Pflegedienste bringen ihre eigenen Produkte mit. Technische Pflegemittel wie Pflegebetten oder Badewannenlifter fallen nicht unter die Pauschale.
+Tipp: FFP2-Masken gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln, die erstattet werden. Einige Pflegekassen beteiligen sich im Rahmen der Pauschale trotzdem an den Kosten. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Wer hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale?
Die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 Euro im Monat steht allen Menschen mit einem Pflegegrad zu, die zu Hause, in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens oder einer Wohngemeinschaft leben. Menschen in einem Pflegeheim oder im Krankenhaus haben keinen Anspruch auf die Pauschale.
Wie komme ich an das Geld der Pflegekasse?
Die Pflegehilfsmittelpauschale muss beantragt werden, eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich. Ein formloser Antrag genügt. Viele Pflegekassen bieten spezielle Formulare an.
Die benötigten Pflegehilfsmittel müssen Sie zunächst selbst in der Apotheke, einem Sanitätshaus oder über das Internet kaufen. Die Quittungen reichen Sie dann zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse ein. Alternativ können Sie mit der Apotheke vereinbaren, dass sie direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Firmen, die sogenannte Hilfsmittelboxen bereitstellen, bieten diese Dienstleistung ebenfalls an.
Reicht die Pauschale von 40 Euro nicht aus, um die Kosten zu decken, müssen Sie den Restbetrag aus eigener Tasche bezahlen.
Ist es egal, wo ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kaufe?
Grundsätzlich ja. Sie können die Produkte in der Apotheke, im Sanitätshaus, in einer Drogerie oder auch bei einem Discounter kaufen und zum Beispiel Sonderangebote nutzen. Die Quittungen reichen Sie anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung ein.
Bequemer sind Sammelbestellungen über spezielle Dienstleister. Sie liefern die benötigten Hilfsmittel zu Ihnen nach Hause und kümmern sich selbst um die Abrechnung mit der Pflegekasse. Bei diesen Dienstleistern sind Sie allerdings auf ein bestimmtes Sortiment festgelegt und können sich die Produkte nicht immer flexibel zusammenstellen.
! Wichtig: Es muss sich um einen Leistungserbringer handeln, der mit den Pflegekassen bundesweit einen Vertrag geschlossen hat. Ist dies nicht der Fall, kann der Leistungserbringer nicht abrechnen.