Was ist die Nachbarschaftshilfe?
Nachbarschaftshilfe ist eine freiwillige Unterstützung im Alltag. Sie kann von Personen in der Nachbarschaft, von Freunden oder zum Beispiel den Mitgliedern von Vereinen oder Kirchengemeinden geleistet werden. Im Unterschied zu professionellen Angeboten wird sie nicht erwerbsmäßig oder im eigenen Haushalt erbracht.
Nachbarschaftshilfe umfasst:
- Strukturierung des Alltags (soziale Kontakte pflegen, Arztbesuche planen)-
- Versorgung und Begleitung (Arztbesuche, Ausflüge, gemeinsames Einkaufen)
- Stärkung von Menschen mit Hilfe-und Unterstützungsbedarf (Leichte Bewegung bzw. Gymnastik, Spaziergänge, Kochen, Musizieren)
Wer darf Nachbarschaftshilfe erbringen?
Die Nachbarschaftshilfe ist an einige Voraussetzungen geknüpft:
- Die Betreuung muss grundsätzlich ehrenamtlich erfolgen, wobei eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt werden darf.
- Nachbarschaftshelfer müssen sich qualifizieren.
- Die pflegebedürftige Person darf mit dem oder der Nachbarschaftshelfer:in nicht eng verwandt oder verschwägert sein: Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Geschwister können keine Nachbarschaftshelfer:innen sein.
Welche Qualifikation müssen Nachbarschaftshelfer:innen vorweisen?
Wer Nachbarschaftshilfe leisten möchte, muss eine Qualifikation nachweisen, die dem Umfang eines Pflegekurses entspricht. Die Pflegekassen sind verpflichtet, solche Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende anzubieten. Die Teilnehmenden üben in kleinen Gruppen praktische Handgriffe für die Pflege. Sie lernen, wie sie mit körperlichen und seelischen Belastungen umgehen können und bekommen Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Pflegekassen bieten die Kurse meistens in Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden oder ambulanten Pflegediensten an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Angebote es vor Ort gibt. Die Teilnahme ist kostenlos.
Wie kann ich eine Nachbarschaftshilfe bezahlen?
Jedem Pflegebedürftigen steht ein Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu, der dafür genutzt werden kann, Nachbarschaftshelfer:innen zu bezahlen. Um die Unterstützung abrechnen zu können, muss der Nachbarschaftshelfer bei der Pflegekasse gemeldet sein. Diese prüft, ob alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei der Nachbarschaftshilfe handelt es sich um eine sogenannte Erstattungsleistung: Das bedeutet, dass Pflegebedürftige die Nachbarschaftshilfe zunächst aus eigener Tasche bezahlen und die Belege anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen müssen.
Ein Formular zur Abrechnung der Nachbarschaftshilfe können Sie hier [externer Link]oder direkt als PDF-Dokument hier [externer Link] herunterladen.
Daneben gibt es die Möglichkeit, die Nachbarschaftshilfe über die Pflegesachleistungen zu bezahlen. Bis zu 40 Prozent der nicht genutzten Pflegesachleistungen dürfen für eine Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Das sind vor allem anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI. In bestimmten Fällen genehmigen die Pflegekassen die Umwidmung aber auch für eine Nachbarschaftshilfe. Fragen Sie am besten direkt bei der Pflegekasse nach.
FAQ zur Nachbarschaftshilfe in NRW
Weitere Details zur Nachbarschaftshilfe finden Sie in unserem FAQ als Download: