Was ist eine Kurzzeitpflege?
Bei einer Kurzzeitpflege zieht eine pflegebedürftige Person vorübergehend in ein Pflegeheim. Das kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig sein, wenn die Pflege zu Hause erst noch organisiert werden muss. Pflegende Angehörige können die Kurzzeitpflege aber auch nutzen, um die Betreuung sicherzustellen, während sie selbst eine Kur machen oder in Urlaub fahren.
Wer kann die Kurzzeitpflege nutzen?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Kurzzeitpflege.
Beispiel: Frau Meier liegt im Krankenhaus. Aufgrund ihrer Erkrankung steht fest, dass sie dauerhaft Pflege unter Unterstützung brauchen wird. Der Medizinische Dienst stuft sie in Pflegegrad 2 ein. Damit Frau Meier wieder nach Hause kann, muss die Wohnung umgebaut werden. Frau Meier zieht deshalb erstmal für drei Wochen in ein nahegelegenes Pflegeheim.
Liegt (noch) kein Pflegegrad vor, zahlt in bestimmten Fällen die Krankenkasse für eine Kurzzeitpflege. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die häusliche Krankenpflege nicht ausreicht, um einen Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt angemessen zu versorgen. Die Krankenasse übernimmt für die sogenannte Überleitungspflege bis zu 1.774 Euro im Jahr. Der Anspruch ist auf acht Wochen begrenzt.
Wie finde ich einen Kurzzeitpflegeplatz in Nordrhein-Westfalen?
Über den Heimfinder NRW [externer Link] können Sie nach freien Plätzen in Ihrer Region suchen. Alle stationären Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, freien Plätze tagesaktuell in die Datenbank einzugeben. Der Heimfinder NRW ist online abrufbar und auch als App kostenlos im Google Play Store und im Apple Store erhältlich.
Folgende Portal bieten ebenfalls eine Suche nach Kurzzeitpflegeeinrichtungen an:
- der Pflegelotse [externer Link] der Ersatzkassen (Barmer, DAK, Techniker, KKH, HEK, hkk)
- der AOK Pflegenavigator [externer Link]
- der Pflegefinder [externer Link] der Betriebskrankenkassen
Wenn Sie Fragen zur Kurzzeitpflege haben oder Hilfe bei der Suche nach einem freien Platz brauchen, können Sie sich an die Pflegeberatung in Ihrer Kommune oder die Pflegekasse wenden. Im Krankenhaus ist der Sozialdienst zuständig.
Muss die Kurzzeitpflege beantragt werden?
Bevor Ihr Angehöriger eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen kann, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Das Antragsformular steht auf der Website oder wird auf Anfrage zugeschickt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt Musteranträge für Pflegebedürftige und Bevollmächtigte bereit.
Wie hoch sind die Leistungen für die Kurzzeitpflege?
Die Pflegekasse zahlt bis zu acht Wochen im Jahr für eine Kurzzeitpflege. Sie übernimmt maximal 1.774 Euro. Außerdem können Sie den Betrag für die Verhinderungspflege auf die Kurzzeitpflege übertragen. Damit steigt das Budget auf insgesamt 3.386 Euro.
Kurzzeitpflege | bis zu 1.774€ |
Verhinderungspflege | bis zu 1.612€ |
Kombination | bis zu 3.386€ |
Während einer Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegeversicherung zahlt bei einer Kurzzeitpflege nur für Pflege und Betreuung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und auch die sogenannten Investitionskosten muss die pflegebedürftige Person selbst tragen. Sie kann dafür das Pflegegeld und den Entlastungsbetrag von 125 Euro verwenden. Reichen das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, springt das Sozialamt ein und zahlt „Hilfe zur Pflege“.
Da sich die Kosten der Einrichtungen unterscheiden, lohnt ein Preisvergleich.
Beispielrechnung für Kosten der Kurzzeitpflege:
Tage | Pflegegrad 2 | |
---|---|---|
Pflegesatz | 18 | 83,00€ |
Unterkunft | 18 | 20,00€ |
Verpflegung | 18 | 15,50€ |
Investitionskosten | 18 | 12,00€ |
Kosten Unterkunft, Verpflegung, Investitionen gesamt |
855,00€ | |
Pflegesatz gesamt (18 Tage) | 1.494€ | |
Leistung Pflegekasse | 1.774€ | |
offener Restbetrag Kurzzeitpflege | 1.135,00€ |
+Tipp: Krankenhäuser in NRW können im Rahmen eines Modellprojektes Kurzzeitpflege anbieten und mit den Pflegekassen abrechnen.