Bild zwei Rentnerinnen bilden ein Fingerviereck
Foto: AdobeStock_78991475 Ocskay Bence

Gibt es Kuren speziell für pflegende Angehörige?

Gibt es Kuren für pflegende Angehörige wirklich und wie wird mein pflegebedürftiger Mann währenddessen versorgt?

  • Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Kur für pflegende Angehörige.
  • Eine Kurberatungsstelle berät und unterstützt bei der Antragsstellung.
  • Die Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen kann mit Hilfe der Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden.
  • Es gibt spezielle Angebote auch für pflegebedürftige Menschen mit Demenz.
Portrait der ratsuchenden"Ich habe vor Kurzem von Kuren für pflegende Angehörige gehört:

Gibt es wirklich so spezielle Kuren? Und wenn ja, wie gehe ich da
vor und wie finde ich solche Kliniken? Meinen dementen Mann kann ich
schlecht alleine Zuhause lassen. Würde ihn gern mitnehmen, wenn das
ginge. Oder wie kann ich die Versorgung für meinen Mann organisieren?“  

 

                                                                                    Monika M. aus NRW

Fragezeichen

Darum geht es

Immer noch wissen viele pflegende Angehörige nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kur haben - als Vorsorge- oder als Reha-Maßnahme. Dafür müssen einige wenige Voraussetzungen erfüllt sein.

Ziel einer Vorsorge-Kur ist es, Pflegepersonen körperlich und seelisch zu stärken. Neben den medizinischen Behandlungen wird ein Fokus auch auf die individuelle Pflegesituation und ihre Verbesserung gelegt.

Eine Kur kann für die Pflegeperson nur erfolgreich sein, wenn sie ihren zu pflegenden Angehörigen gut versorgt weiß. Dies ist besonders bei Menschen mit Demenz eine Herausforderung. Welche Möglichkeiten es gibt, den Pflegebedürftigen in dieser Zeit zu versorgen, ist vielen ebenfalls noch unbekannt.



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Diese Regelung gibt es

Gesetzlich verankert ist der Anspruch auf eine Kur- bzw. Reha-Maßnahme in stationären Einrichtungen im Sozialgesetzbuch V §23 (Vorsorge-Kur) und §40 (Reha). Pflegende Angehörige können alle 4 Jahre eine Kur in Anspruch nehmen.
 
Die direkte Mit-Versorgung des Pflegebedürftigen ist gesetzlich nur bei einer stationären Reha (nicht bei einer Vorsorge-Kur!) geregelt. Bei der Reha haben Pflegepersonen Anspruch darauf, dass ihr pflegebedürftiger Angehöriger in dieselbe Einrichtung aufgenommen wird. Für die Unterbringung trägt die Krankenkasse die Kosten. Diese Regelung findet sich im SGB V, §40, Absatz 3.

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Das sagt der Pflegewegweiser NRW

Die Beantragung und Organisation einer Kur oder Reha ist sehr zeitintensiv. Nutzen Sie das kostenlose Angebot der Kur-Beratungsstellen in NRW. Dort erhalten Sie Hilfe bei der Beantragung, der Auswahl einer geeigneten Klinik sowie der Unterbringung Ihres Angehörigen.

Als Pflegeperson haben Sie die Möglichkeit, die Pflege Ihres Angehörigen während der Kur über die Leistungen der Pflegeversicherung zu finanzieren.

  • Zum einen gibt es hier die Verhinderungspflege, über die Sie Ihren Angehörigen zu Hause gut versorgt wissen.
  • Wenn sich eine Versorgung zu Hause schwierig gestaltet, gibt es die Möglichkeit einer stationären Unterbringung über die Kurzzeitpflege. Diese kann in Wohnort- oder Klinik-Nähe erfolgen.
  • Viele Kur-Kliniken kooperieren auch mit nahe gelegenen Tagespflege-Einrichtungen.

+Tipp: Möchten Sie Ihren Angehörigen gerne mit in Kur nehmen, haben sie die Möglichkeit, dies direkt im Antrag anzugeben. Außerdem können Sie im Antrag schon eine „Wunsch-Klinik“ angeben. Eine Kurberatung hilft das passende Angebot für Sie zu finden.


Icon Experte

Expertenmeinung

Susanne Schlotmann, Kurberaterin der Caritas Rhein-Sieg

"In einer Kurberatung schauen wir gemeinsam mit Ihnen welche Bedürfnisse und Wünsche Sie und auch die pflegebedürftige Person mitbringen, welche Möglichkeiten es in der Praxis gibt und welches Angebot am besten für Sie passt. Dazu liegt uns als Kurberatung ein Katalog sämtlicher Kliniken mit allen Angeboten vor.

Für pflegende Angehörige von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen gibt es Kliniken, die sich mit ihrem Angebot genau darauf spezialisiert haben und unter gegebenen Bedingungen beide aufnehmen. So ist es möglich, die Zeit vor und nach den Kur-Maßnahmen gemeinsam zu verbringen. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger wird während Ihrer Anwendungen in einer Tagespflege betreut, sofern seine Demenz noch nicht weiter fortgeschritten ist.

Um Ihre Pflegesituation zu reflektieren und Ihre Kräfte zu regenerieren ist es in der Regel jedoch empfehlenswert, eine Kur- bzw. Reha-Maßnahme alleine durchzuführen, sofern das mit Ihren Umständen vereinbar ist. Beachten Sie auf jeden Fall, genügend Zeit für die Organisation einzuplanen. Sie sollten etwa 3-6 Monate Vorlaufzeit für Beantragung und Organisation der Unterbringung Ihres Angehörigen einrechnen."



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